AGB — 

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Angebote, deren Darstellung, Vereinbarungen, Vertragsschlüsse, Dienstleistungen und sonstige geschäftliche Handlungen zwischen Ihnen als Auftraggeber (im Folgenden auch „Kunde“) und dem Auftragnehmer Max Fath (im Folgenden „maxfath.“ oder „wir“), sowie für die Nutzung dieser Website. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Abweichende Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Angebote, deren Darstellung, Vereinbarungen, Vertragsschlüsse, Dienstleistungen und sonstige geschäftliche Handlungen zwischen Ihnen als Auftraggeber (im Folgenden auch „Kunde“) und dem Auftragnehmer Max Fath (im Folgenden „maxfath.“ oder „wir“), sowie für die Nutzung dieser Website. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Abweichende Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1 Zusammenarbeit

1.1
Auftraggeber und „maxfath.“ (im Folgenden auch „Parteien“)  arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

1.2
Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen unverzüglich mitzuteilen.

1.3
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, gilt das zuletzt von „maxfath.“ vorgelegte Angebot oder Pflichtenheft als maßgeblich für den Leistungsumfang.

1.4
„maxfath.“ ist nicht verpflichtet Originaldaten (offene Daten wie z.B. InDesign-, Photoshop-Dateien, Quellcode) an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Originaldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

1.5
Die Entwicklung aller Leistungen erfolgt innerhalb Infrastruktur von „maxfath.“.

1.6
Die Entwicklung von Webanwendungen wird für die aktuell (Datum Auftragserteilung maßgebend) gängigen Browser (maximal 2 Browserversionen rückwirkend) optimiert. Gängige Browser werden für „maxfath.“ als Chrome, Firefox, Microsoft Edge und Safari verstanden.

2 Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1
Der Auftraggeber unterstützt „maxfath.“ bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das bereitgestellte Material sinnvoll und verständlich aufzubereiten. Der Auftraggeber wird „maxfath.“ hinsichtlich der von „maxfath.“ zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren. Nichteinhaltung kann zu zeitlichem Mehraufwand von „maxfath.“ führen, welcher gesondert abzurechnen ist.

2.2
Sofern der Auftraggeber Projektschritte bzw. -teilschritte abzunehmen hat, so hat die Abnahme binnen 14 Tagen ab Mitteilung durch „maxfath.“ zu erfolgen. Der Auftraggeber hat in dieser Frist Gelegenheit, etwaige Korrekturwünsche gegenüber „maxfath.“ mitzuteilen. Erfolgt keine Beanstandung durch den Auftraggeber, gilt der Projektschritt nach Ablauf von 14 Tagen als abgenommen.

2.3
Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, „maxfath.“ im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese „maxfath.“ umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber garantiert, dass von ihm bereitgestellte Materialien frei von Rechten Dritter sind und/oder er über sämtliche erforderliche Nutzungsrechte einschließlich des Rechts, diese Rechte an Dritte zu übertragen, verfügt. Der Auftraggeber hält „maxfath.“ im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte bei (behaupteter) Rechtsverletzung frei.

2.4
Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.

3 Beteiligung Dritter

3.1
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Auftraggeber für ihn im Tätigkeitsbereich von „maxfath.“ tätig werden, hat der Auftraggeber wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. „maxfath.“ hat es gegen über dem Kunden nicht zu vertreten, wenn „maxfath.“ aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

3.2
„maxfath.“ ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Dritte einzusetzen und zu beauftragen. Die in diesem Zusammenhang anfallende Vergütung und/oder Lizenzgebühren berechnet „maxfath.“ dem Auftraggeber weiter und stellt diese gegenüber dem Auftraggeber in Rechnung. Sofern an den durch Dritte erbrachten Leistungen Urheber-, Leistungsschutz-, oder sonstige Rechte entstehen, erwirbt „maxfath.“ diese Rechte und/oder die hieran bestehenden Nutzungsrechte in dem gegenüber dem Auftraggeber vertraglich geschuldeten Umfang.

4 Termine

4.1
Die Parteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

4.2
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch den Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat „maxfath.“ nicht zu vertreten und berechtigen „maxfath.“, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. „maxfath.“ wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

5 Leistungsänderungen

5.1
Will der Kunde den vertraglich, z.b. in einem Pflichtenheft, bestimmten Umfang der von „maxfath.“ zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber „maxfath.“ äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann „maxfath.“ von dem Verfahren nach Absatz 5.2 bis 5.5 absehen. Auch eine schriftliche Äußerung des Änderungswunsches ist hierbei nicht zwingend notwendig.

5.2
„maxfath.“ prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt „maxfath.“, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Änderungen nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt „maxfath.“ dem Auftraggeber dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt „maxfath.“ die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Auftraggeber ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

5.3
Nach Prüfung des Änderungswunsches wird „maxfath.“ dem Auftraggeber die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

5.4
Die Parteien werden sich über den Inhalt der Vertragsänderung und die geplante Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis schriftlich fixieren, vorzugsweise dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

5.5
Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Auftraggeber mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 5.2 nicht einverstanden ist.

5.6
Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. „maxfath.“ wird dem Auftraggeber die neuen Termine mitteilen.

5.7
Der Auftraggeber hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandzeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von „maxfath.“ berechnet.

5.8
„maxfath.“ ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von „maxfath.“ für den Auftraggeber zumutbar ist.

6 Vergütung

6.1
Die Parteien vereinbaren die Vergütung schriftlich. Jegliche Vergütungssätze sind Netto-Beträge. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von „maxfath.“ getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von „maxfath.“ zu Grunde gelegten Vergütungssätze als üblich.

6.2
Werden die Entwürfe später oder in wesentlich größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist „maxfath.“ berechtigt, die Vergütung der tatsächlichen Nutzung anzupassen und somit auch nachträglich in Rechnung zu stellen.

6.3
Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die „maxfath.“ für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

6.4
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

6.5
Sonderkosten (z.B. Auslagen, Reisekosten) werden zusätzlich berechnet.

7 Rechte

7.1
„maxfath.“ gewährt dem Auftraggeber an den von „maxfath.“ erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.

7.2
Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten, zu verwerten, zu verändern oder sonstig außerhalb des Vertragszwecks zu nutzen.

7.3
Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Auftraggeber der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. „maxfath.“ kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

7.4
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.

8 Schutzrechtsverletzungen

8.1
Soweit der Auftraggeber eigene Inhalte, wie etwa Fotografien, Grafiken, Bild-, Ton-, oder Bild-Ton-Material zur Verwendung im Rahmen der Leistungserbringung durch  „maxfath.“ liefert, garantiert der Auftraggeber, dass keine Rechte Dritter an den Inhalten bestehen, die bei vertragsgemäßer Verwendung verletzt würden. Im Falle rechtlicher Inanspruchnahme von „maxfath.“ im Zusammenhang mit der Verwendung von Drittinhalten stellt der Auftraggeber „maxfath.“ von allen Ansprüchen frei.

8.2
Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf „maxfath.“ – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Auftraggebers – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprach mit dem Auftraggeber Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

9 Haftung

9.1
„maxfath.“ haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet „maxfath.“ nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.2
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die vertraglich vereinbarte Vergütung, maximal jedoch 5.000,– Euro.

9.3
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet „maxfath.“ insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

9.4
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von „maxfath.“.

10 Geheimhaltung, Presseerklärung

10.1
Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke der zwischen den jeweiligen Parteien bestehenden Vertrags- oder sonstigen Rechtsbeziehungen verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

10.2
Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, Vertraulichkeit über den Inhalt des jeweiligen Vertrags- oder Rechtsverhältnisses und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

10.3
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

10.4
Wenn eine Partei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

10.5
Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind – sofern nichts abweichendes vereinbart wird – auch ohne Absprache zulässig.

10.6
„maxfath.“ darf den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Ferner darf „maxfath.“ die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

11 Sonstiges

11.1
Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

11.2
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

12 Schlussbestimmungen

12.1
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich (auch per  E-Mail) zu erfolgen.

12.2
Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

12.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

12.4
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

12.5
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von „maxfath.“.

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